Vermieten
Gewerbefläche vermieten.
Bei Gewerbe macht der Mieter den Wert. Ein solider Mieter mit passendem Vertrag sichert den Ertrag über Jahre und hebt den Verkaufspreis. Wir suchen ihn, prüfen ihn und verhandeln den Vertrag.
Mietersuche
Den richtigen Mieter finden
Leerstand kostet doppelt: Die Miete fehlt, und die Betriebskosten der leeren Fläche trägt der Eigentümer. Trotzdem ist der erste Interessent nicht immer der richtige. Wir prüfen, ob Branche, Flächenbedarf und Bonität zur Immobilie und zu den übrigen Mietern passen, und ob der Betrieb die Fläche so nutzt, dass sie nach dem Auszug wieder vermietbar ist.
Wir sprechen Unternehmen direkt an, die in der Region expandieren oder umziehen, und nutzen dazu unser Netzwerk aus Steuerberatern, Gründungsberatern und Unternehmern. Ergänzend inserieren wir dort, wo Gewerbemieter tatsächlich suchen.
Vertrag
Was im Mietvertrag verhandelt wird
Ein Gewerbemietvertrag hat mehr Stellschrauben als ein Wohnungsmietvertrag. Jede wirkt auf den Wert der Immobilie.
- Laufzeit und KündigungsverzichtBefristung oder unbefristeter Vertrag mit beiderseitigem Kündigungsverzicht über eine feste Dauer.
- WertsicherungBindung an den Verbraucherpreisindex mit Schwellenwert und Basismonat.
- Investitionen und RückbauWer baut was um, wer zahlt, was bleibt beim Auszug und was wird abgelöst.
- Betriebskosten und ErhaltungWelche Kosten auf den Mieter überwälzt werden und wer welche Erhaltungsarbeiten trägt.
- Nutzung und KonkurrenzschutzErlaubter Betriebsgegenstand, Untervermietung, Weitergabe an Nachfolger, Schutz vor Konkurrenz im Haus.
- SicherheitenKaution oder Bankgarantie in angemessener Höhe, abgestimmt auf Investitionen und Laufzeit.
Recht und Steuer
Mietrecht, Umsatzsteuer und Gebühr
Ob das Mietrechtsgesetz voll gilt, hängt vom Gebäude ab. In Altbauten unterliegen Geschäftsräume dem angemessenen Mietzins und den gesetzlichen Kündigungsschranken. In Gebäuden, die ohne öffentliche Mittel nach dem 30. Juni 1953 bewilligt wurden, ist der Mietzins frei vereinbar, und reine Betriebsobjekte wie Hallen fallen häufig ganz aus dem Gesetz. Für Mietzins und Kündigung gibt das jeweils einen anderen Rahmen.
Die Miete von Geschäftsräumen ist umsatzsteuerfrei, der Vermieter kann aber auf die Befreiung verzichten und 20 % verrechnen. Das ist nur zulässig, wenn der Mieter die Fläche zu mindestens 95 % für Umsätze nutzt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Ärzte, Banken und Versicherungen erfüllen das meist nicht. Wer die Immobilie mit Vorsteuerabzug gekauft hat, muss die Mieterauswahl deshalb auch steuerlich prüfen.
Für den Mietvertrag fällt eine Gebühr von 1 % der Bemessungsgrundlage an, die sich aus Miete und Laufzeit ergibt. Wer sie trägt, regelt der Vertrag.
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